Geschäftsordnung der
Schülervertretung der Cäcilienschule Oldenburg (Oldb)
Haarenufer 11, 26122 Oldenburg
sv
Alle Bestimmungen dieser Ordnung stehen im Einklang mit dem Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) und der Schülerwahlordnung des Niedersächsischen Kultusministers. Bei Streitfragen sind das NSchG und die Schülerwahlordnung ausschlaggebend.
Achtung:
Die auf dieser Seite angezeigte Version der Geschäftsordnung der Schülervertretung der Cäcilienschule Oldenburg ist keine offizielle Version! Sie sollte zwar mit dieser übereinstimmen, Fehler können aber nicht ausgeschlossen werden. Deshalb dient diese Version lediglich der Information über die Verfahrensweisen der SV, ausschlaggebend ist jedoch ausschließlich die PDF-Version!
Das auf dieser Seite angezeigte Inhaltsverzeichnis sowie die Hyperlinks innerhalb des Dokuments sind ebenfalls nicht offiziell.
SV | Schülervertretung |
SR | Schülerrat |
SRS | Schülerratssitzung |
TOP | Tagesordnungspunkt |
FK | Fachkonferenz |
SST | Schülersprecherteam |
GK | Gesamtkonferenz |
SuS | Schülerinnen und Schüler |
NSchG | Niedersächsisches Schulgesetz |
GO | Geschäftsordnung |
Da in der Geschäftsordnung auf mehrere Gesetzestexte verwiesen wird, sind diese hier verlinkt.
Achtung: Die hier angegebenen Links werden nicht notwendiger Weise regelmäßig aktualisiert und können deshalb veraltet sein!