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Gymnasium Cäcilienschule Oldenburg

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Die Geschäftsordnung

 

§1 Geschäftsordnung
  1. Diese Geschäftsordnung bedarf der Zustimmung der Schülerrats­versammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder. Sie erlischt erst, wenn eine neue Ordnung angenommen wird.
  2. Ergänzungs- und/oder Änderungsanträge zu dieser Ordnung bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder in der Schülerrats­versammlung.
§2 Schülerrat
  1. Stimmberechtigte Mitglieder des Schülerrates sind die gewählten Klassen- und Tutorenkurs­vertretungen sowie die Jahrgangssprecher der Sekundarstufe II. Diese bilden gemeinsam den Schülerrat.
    Der Schülerrat wird durch die Schülervertretung vertreten.
  2. Den Vorsitz der Schülerratssitzungen (SRS) hat die Schülervertretung (SV) inne.
    Diese lädt über die Klassenlehrer und Tutoren die Mitglieder des Schülerrats schriftlich ein.
    Die Einladung muss mit einer Frist von mindestens einer Woche und mit allen Tagesordnungs­punkten (TOPs) der anstehenden Sitzung erfolgen.
  3. Die SV beruft den Schülerrat ein, sooft es die Geschäftslage erfordert.
    Zwei Sitzungen im Schuljahr sind dabei verpflichtend.
    1. Bei der ersten SRS innerhalb der ersten sechs Wochen des Schuljahres muss der Schülerrat
      1. Vertreter in den Fach­kon­ferenzen (FK)
      2. Neue Mitglieder der SV
      3. das Schüler­sprecher­team (SST)
      4. Vertreter des SSTs im Schul­vorstand
      wählen.
      Zudem ernennt der Schülerrat die SV-Mitglieder als Gesamt­konferenz (GK)-Vertreter.
      Informationen zwischen der SV und dem Schülerrat können ausgetauscht werden.
    2. Die zweite SRS zum Beginn des zweiten Halbjahres dient dem Informations­austausch zwischen der SV und dem Schülerrat. Gegebenenfalls können Nachwahlen stattfinden.
  4. Alle Schülerinnen und Schüler (SuS) sind als Vertreter in den Fachkonferenzen oder als neue SV-Mitglieder wählbar. Kandidaten müssen bei der Sitzung anwesend sein.
  5. Anträge zur SRS nimmt die SV im Vorfeld entgegen. Zu Beginn der Sitzung können Anträge zur Änderung und/oder Ergänzung der Tagesordnung gestellt werden.
  6. Bei Erscheinen von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder ist der Schülerrat beschlussfähig.
  7. Bei jeder Sitzung ist ein Protokoll anzufertigen. Datum, verhandelte Tagesordnungs­punkte, Beschlüsse und Abstimmungs­ergebnisse müssen festgehalten werden. Zudem ist eine Liste der Anwesenden und der Nichtanwesenden nach Klassen zu führen. Das Protokoll muss zwei Wochen nach der Sitzung allen Mitgliedern des Schülerrats zugänglich gemacht werden.
  8. Bei Bedarf können sechs Mitglieder des Schülerrats gemeinsam den Schülerrat gemäß Artikel 2 einberufen und die Sitzung leiten.
  9. Der Schülerrat kann jedes von ihm vergebene Amt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder zurücknehmen. Dafür müssen im Vorhinein Gründe genannt werden und der betroffenen Person die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Bei SV-Mitgliedern und Mitgliedern des Schülersprecher­teams muss zudem ein/-e Nachfolger/-in mit einfacher Mehrheit angenommen werden.
  10. Zur internen Kommunikation wird jährlich eine IServ-Gruppe des Schülerrates eingerichtet. Mitglieder können sich dazu auf der ersten SRS in eine Liste eintragen.
§3 Schülervertretung
  1. Die Aufgabe der Schülervertretung (SV) ist es, die Interessen der Schüler zu vertreten.
    Die SV vertritt den Schülerrat.
  2. Die SV sollte die Beziehungen zu den Schulbehörden, anderen Schulen, der Schulleitung, dem Stadtschülerrat und dem Schulelternrat fördern und in ständigem Kontakt zu diesen Institutionen stehen.
  3. Nach Abschluss eines Schulhalbjahres ist die SV verpflichtet, dem Schülerrat Rechenschaft abzulegen.
  4. Die Mitglieder der SV werden vom Schülerrat gewählt. In der Regel behalten die Mitglieder ihr Amt bis zu ihrem Ausscheiden aus der Schule inne. Alle Mitglieder der SV sind verpflichtet über die aktuelle SV-Arbeit im Bilde zu sein.
  5. Die Sitzungen werden vom Schülersprecher­team geleitet und finden wöchentlich im SV-Raum statt. Während der Sitzung werden die aktuellen Anliegen besprochen und Beschlüsse gefasst. SuS mit einem Anliegen werden gehört. In Streitfragen wird per Abstimmung entschieden.
  6. Die Mitglieder der SV haben die gefassten Beschlüsse als Meinung der SV und des Schülerrates zu vertreten. Persönliche Meinungen müssen als solche gekennzeichnet sein.
  7. Bei jeder Sitzung wird gewissenhaft Protokoll geführt, in dem Datum, Anwesende und die behandelten Themen sowie Beschlüsse festgehalten werden. Das Protokoll wird digitalisiert und via IServ im SV-Ordner allen Mitgliedern zugänglich gemacht. Ein Ausdruck aller Protokolle findet sich im SV-Raum.
  8. Die SV ist berechtigt zur Deckung von Kosten, die im Zuge ihrer Arbeit entstehen, Spenden anzunehmen. Das Geld wird auf einem SV-Konto durch zwei gewählte Kassenwärter verwaltet, die gemeinsam Buch über Einnahmen und Kosten führen, und dies der SV am Ende des Schuljahres vorlegen.
  9. Der SV-Raum ist pfleglich zu behandeln, sodass neben Gewährleistung von Sauberkeit und Funktions­tüchtigkeit eine angenehme Atmosphäre entstehen kann.
  10. Die SV wählt die Vertreter für den Stadtschülerrat.
  11. Jedes Mitglied der SV kann durch eine Zweidrittelmehrheit der übrigen SV abberufen werden. Dafür müssen im Vorhinein Gründe genannt werden und dem Mitglied die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.
  12. Die Schülervertretung wird durch mindestens eine/-n Lehrer/-in, der/die frei wählbar ist, unterstützt.
§4 Schülersprecherteam
  1. Das Schülersprecher­team vertritt die SV, leitet die SV-Sitzungen und hat die Pflicht jeder Zeit einen geordneten Überblick über für die SV relevanten Thematiken zu haben.
  2. Das Schülersprecher­team sollte im Sinne seiner Funktion gute Beziehungen zu Schulleitung, Lehrern und Schülern aller Jahrgänge pflegen.
  3. Das Schülersprecher­team besteht aus zwei Personen, die jährlich vom Schülerrat gewählt werden. Um als Kandidat/-in antreten zu könne, muss die jeweilige Person zwei Bedingungen erfüllen:
    1. Mitglied der SV sein
    2. Ein Jahr sich in der SV durch aktive Mitarbeit ausgezeichnet haben
  4. Die zwei Schülersprecher/-innen sind die beiden Vertreter der Schüler im Schulvorstand. Ihre Vertreter werden im Schülerrat gewählt.
§5 Rechtliche Grundlagen

Alle Bestimmungen dieser Ordnung stehen im Einklang mit dem Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) und der Schülerwahlordnung des Niedersächsischen Kultusministers. Bei Streitfragen sind das NSchG und die Schülerwahlordnung ausschlaggebend.

 

 

 

Achtung:
Die auf dieser Seite angezeigte Version der Geschäftsordnung der Schülervertretung der Cäcilienschule Oldenburg ist keine offizielle Version! Sie sollte zwar mit dieser übereinstimmen, Fehler können aber nicht ausgeschlossen werden. Deshalb dient diese Version lediglich der Information über die Verfahrensweisen der SV, ausschlaggebend ist jedoch ausschließlich die PDF-Version!

Das auf dieser Seite angezeigte Inhaltsverzeichnis sowie die Hyperlinks innerhalb des Dokuments sind ebenfalls nicht offiziell.

 

 

Zur Vereinfachung werden in der Geschäftsordnung zahlreiche Abkürzungen verwendet, die an dieser Stelle erklärt werden:
SV Schülervertretung
SR Schülerrat
SRS Schülerratssitzung
TOP Tagesordnungspunkt
FK Fachkonferenz
SST Schülersprecherteam
GK Gesamtkonferenz
SuS Schülerinnen und Schüler
NSchG Niedersächsisches Schulgesetz
GO Geschäftsordnung

 

Da in der Geschäftsordnung auf mehrere Gesetzestexte verwiesen wird, sind diese hier verlinkt.

Achtung: Die hier angegebenen Links werden nicht notwendiger Weise regelmäßig aktualisiert und können deshalb veraltet sein!